Freitag, 18. November 2016

Fehlende Elektrosicherheit im Gemeindewohnungen:




Das kenne ich nur zu gut! Stimmt, war bei mir auch so. Deshalb auch Delogierungsantrag bei der Justiz. Heute bin ich obdachlos. Wiener Wohnen kann machen was es will! Die Justiz kann nur zuschaun und sie schaut gerne zu. Die Gesetzte werden von Wiener Wohnen gemacht, die Urteile auch. Der/die Richter wissen, wie sie zu urteilen haben! Staatliche Korruption. 
http://derdreck.blogspot.co.at

Fehlende Elektrosicherheit im Gemeindewohnungen:

Wußten Sie, dass noch immer nicht alle Gemeindewohnungen in Wien - wir schreiben das Jahr 2010 - einen ausreichenden Elektroschutz gegen Stromunfälle verfügen? In einigen älteren Gemeindebauten (vor dem Baujahr 1980) verfügen noch immer nicht über eine Erdnung und einen FI-Schalter !

„Elektrischer Strom fordert in Österreich jährlich mindestens 45 bis 50 Tote. Strom zündet rund 35% aller Brände in Österreich und verursacht so über 99 Mio. EUR Sachschaden“, so Dr. Friedrich Perner, Brandschutzdirektor von Wien.

Derzeit versucht Wiener Wohnen die Kosten dafür auf die Mieter abzuwälzen. Die Mieter sollen die Erdung und den FI-Schalter auf eigene Kosten einbauen. Falls die Mieter ausziehen, bekommen sie allerdings dafür keine Ablöse. Lediglich bei Neuvergaben werden Wiener Gemeindewohnungen mit ausreichenden Elektroschutz übergeben.


Wodurch verhindert man schwere Stromunfälle?

1.) Sicherungen: Diese verhindern eine Überlastung von Stromleitungen. Überlastete Stromleitungen können Kabelbrände in Wohnungen verursachen.

2) FI-Schalter: Das ist ein Fehlerstromschutzschalter, der bei Überschreiten eines bestimmten Differenzstromes den Strom abschaltet. Die maximale Auslösezeit liegt bei 0,4 Sekunden. Zum Personenschutz ist ein maximaler Ansprechstrom von 30 mA Nennstrom vorgeschrieben. (ÖVE E8001-1/A1:2002-04-01) In Österreich wurde der Fehlerstromschutzschalter gesetzlich im Jahr 1980 für Privathaushalte vorgeschrieben.

3) ausreichend gute Erdung: kaum zu glauben, aber in manchen Altwohnungen gibt es noch immer keine Erdung. Gute Elektriker können den Erdungswiderstand messen - so eine Erdung vorhanden ist - und beurteilen, ob dieser ausreichend ist.

Allg. Merksatz: Die Sicherung schützt die Leitung, der FI-Schalter den Menschen. (In gewissen Fällen schützt auch der FI-Schalter vor Bränden, wo die Sicherungen nicht auslösen!)
 

Rechtsgrundlagen:

Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern, Wohnungseigentümern und
Eigentümergemeinschaften bezüglich der „Hauselektrik“ sind im Mietrechtsgesetz (§3 MRG), WEG und Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (§ 1096 ABGB) geregelt.

Grundsätzlich hängt es davon ab, ob der Tatbestand unter §3 des MRG(Mietrechtsgesetzes) in die Erhaltung fällt. Wenn die fehlende Erdung bzw. das Fehlen des FI-Schalters für die Person lebensgebedrohlich oder gesundheitsschädlich ist oder auch brandgefährdend, dann würde es unter den §3 Erhaltung fallen und ist vom Vermieter zu zahlen.  =>http://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/ahs-info/erhaltung.html (Von "Wiener Wohnen" als EIgentümerin der Gemeindewohnungen sind Fälle bekannt, wo "Wiener Wohnen" versucht die Kosten vom Mieter zahlen zu lassen).

Gemäß § 1096 ABGB ist der Vermieter verpflichtet, eine Wohnung zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses auf eigene Kosten in „brauchbarem“ Zustand zu übergeben. Das heißt, eine Wohnung muss zum sofortigem Bewohnen geeignet sein und darf keine gröberen, die Benützung hindernden Mängel aufweisen.
Tipp: Der Mieter sollte vor Vertragsunterzeichung auf einen Elektrobefund für die Wohnung bestehen. (Kosten ca 200-250 Euro für eine 70 m2 Wohnung)

Hilfe! Wer hilft mir weiter?

* Expertenberatung mit zusätzlichen Infos und die Liste aller Elektrotechniker vermittelt die Wiener Elektroinnung Telefon: 01-514 50 2334

* Presseinformation des Kuratoriums für Elektrotechnik und der Landesinnung Wien, Oktober 2006;
=> "Elektrische Anlagen in Wohnungen und Häusern Mietrechtliche Aspekte"

* Presseinformation der Bundesinnung der Elektro- und Alarmanlagentechnik und des Kuratoriums für Elektrotechnik, 20 März 2007;
=> "Neue zwingende „Erhaltungspflichten“ für Vermieter" (Neue Sicherheit für Mieter - Chance für Mieter auf Sanierung von unsicheren Elektroanlagen auf Kosten der Vermieter.)

Mieterorganisationen: Mieterinteressensgemeinschaft, Mieterbund, Mieterschutzverband, Mietervereinigung

Arbeiterkammer AK Wien, Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien, Tel. +43 (1) 50165 0. Sie führte einen Musterprozess zum Erhaltungsaufwand bei Wohnungen und gewann. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes OGH gilt auch für Gemeindewohnungen.

OGH-Urteile: 7 Ob 78/06f vom 11.10.2006 und 1 Ob 241/06g vom 27.2.2007

help ORF TVBeitrag vom 13.6.2007

Wien-konkret: Stromsicherheit im Gemeindebau? Es gibt nach wie vor Gemeindebauten, die haben nach wie vor keinen FI-Schalter. Das bedeutet für die Bewohner genau genommen Lebensgefährlichkeit da drinnen zu wohnen. Wie sehen Sie das? Werden die nachgerüstet, diese alten Gemeindebauten? Wer zahlt es?
Wohnbaustadtrat Ludwig: Ich bin selber in einem Gemeindebau aus dem Jahr 1923 groß geworden. Ich habe dort den größten Teil meines Lebens verbracht. Ich kann mich aber erinnern, wie der Gemeindebau saniert worden ist, beispislesweise die elektrischen Leitungen renoviert worden sind – wie wir das auch bei allen anderen Gemeindebauten machen – nicht nur aus der 1. Republik, sondern auch bei den jüngeren Gemeindebauten.  Bei diesen Sanierungen wird sehr tiefgreifend die gesamte technische Infrastruktur überprüft und verbessert. Falls es bei einzelnen den Eindruck gibt, dass es Verbesserungsmöglichekeiten gibt, dann würde ich vorschlagen, dass Sie sich an das Kundendienstzentrum wenden um zu eruieren, ob beispielsweise eine Sanierung vorgenommen wird.
Wien-konkret: Das haben die Bewohner auch gemacht und die haben die Auskunft bekommen, dass sie es auf eigene Kosten sanieren müssen.
Wohnbaustadtrat Ludwig: Da ich nicht weiß, von welchem Objekt Sie sprechen und von welchen konkreten Rahmenbedingungen würde ich vorschlagen, dass Sie mir vielleicht im Anschluß sagen, …

Wien-konkret: Da gibt es viele.
Ergebnis: Im Anschluß wurde der Fall von Frau Elfriede A. kurz andiskutiert und vereinbart, dass die Kontaktdaten und der Fall an Wohnbaustadtrat Ludwig und seine Mitarbeiter gesandt wird. Bereits 3 Tage später gab es einen Elektrobefund zur Wohnung, neue Sicherungen und erstmals einen FI-Schalter in dieser Gemeindewohnung.
(genaueres zum Anlaßfall => Gemeindebau Autokaderstraße 5, 1210 Wien).
Bleibt zu hoffen, dass nun die anderen Fälle mit Sicherheitsproblemen bei der Stromversorgung im Gemeindebau genauso schnell gelöst werden und von "Wiener Wohnen" bezahlt werden.

Medienberichte

* Mangelhafte Elektrik: Mieter bekam 48.000 Euro vom Vermieter retour
=> Der Standard vom 7.2.2014

* Wie Handwerker die Stadt Wien prellten.
(Es geht um einen Schaden von 6.400 Euro pro Wohnung.
=> Die Presse vom 13.11.2013 

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